„Kunst und Kultur sind der starke persönliche Atem einer vielseitigen Gesellschaft.“

Für kreatives Grundrauschen Fondament hat mit einem Schutzfonds Menschen aus dem Kulturbetrieb – auf und hinter den Bühnen – unterstützt, die unverschuldet in schwere Not geraten sind.

Uns ist es wichtig, unkompliziert, transparent und effektiv zu helfen, damit Kulturschaffende weiterhin ihren Beruf ausüben, ihr Publikum erreichen und gesellschaftliche Wirkung erzielen können.

Fondament beantragen Als ersten Schritt haben wir einen Schutzfonds geschaffen, der hilfsbedürftige Kulturschaffende während der Covid-19 Pandemie schnell finanziell unterstützte. Wir wollten damit Existenzen helfen, Perspektiven schaffen und ihnen die Gelegenheit geben, weiter zu planen.

Nach den Auflagen unserer Gemeinnützigkeit haben wir ein Antragsverfahren entwickelt, mit dem wir in einer ersten Testphase pro Quartal 300 Menschen mit einer dreimonatigen Förderung unterstützen wollen.

 

FAQ für allgemeine Fragen

Ja. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke, d.h. wir sind uneigennützig tätig und verfolgen keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Wir sind eine Gruppe von Freunden aus den vielfältigsten Bereichen der Kultur, gleichzeitig erweitert von einem Beirat. FONDAMENT hat sich in der Pandemie gegründet, um in Sorge um den Verbleib der Kultur zu versuchen, gemeinsam Geld zusammenzulegen und Unterstützer:innen zu finden, um das kreative Grundrauschen in unserer Gesellschaft zu erhalten.

Ziel ist es erstmal, Menschen aus dem Veranstaltungs-, Kunst- und Kulturbereich unmittelbar zu helfen, schnell und kurzfristig in der Lage zu sein, in ihrer unverschuldeten Notlage z.B. ihre Grundkosten zu decken.

Wir haben ein Online-Antragsverfahren entwickelt sowie ein Vergabegremium berufen, das mit den Arbeitsbedingungen im Kulturbetrieb vertraut ist. Auf Basis unserer Nutzungsbedingungen  und den Förderkriterien  wird so jede Anfrage geprüft und nach Maßgabe einer individuellen Bedarfsprüfung entschieden, wer unterstützt wird.

Unsere geplante Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Monaten mit jeweils 500 Euro, um es Menschen zu erleichtern, in ihrem Beruf zu bleiben, oder damit sie in ihn zurückfinden können. Die Unterstützung kann im Moment nur einmal beantragt werden.

Am liebsten würden wir sofort loslegen, aber alles Gute fängt klein an. Um mit der entsprechenden Sorgfalt eine gute Basis zu schaffen, entwickeln wir unsere Website und das Antragsverfahren mit den ersten hundert Bewerbern.

Bei Interesse an unserer Unterstützung kannst Du uns eine E-Mail schreiben an: kontakt@fondament.de

Wir unterstützen in einer ersten Testphase die ersten 100 Antragssteller:innen. Wir veröffentlichen keine Personen bezogene Daten über die Zuwendungsempfänger:Innen.

Aktuell am besten mit einer Spende an den Solidaritätsfonds FONDAMENT. 

  • VIA PAYPAL SPENDEN:
    PayPal vereinnahmt 1,5 % Deiner Spende als Abwicklungsgebühr zzgl. 0,35 € Transaktionsgebühr pro Zahlung.
  • VIA ÜBERWEISUNG SPENDE

Im Hauptmenü auf „Spenden“ gehen oder hier klicken.

FONDAMENT gewährt finanzielle Soforthilfen an Kulturschaffende in einer finanziellen Notlage, die als Folge der COVID19-Pandemie oder wegen anderer Notsituationen im Sinne des 53 Abgabenordnung (AO) entstanden ist.

Förderungsfähig sind Kulturschaffende, die in den nachfolgenden Bereichen der Kreativwirtschaft tätig sind:

  • Technische Mediengestaltung
  • Fototechnik und Fotografie
  • Autori:innen und Lyriker:innen
  • Kunsthandwerk und bildende Kunst
  • Musik-, Gesangs- und Dirigententätigkeiten
  • Schauspiel, Tanz und Bewegungskunst
  • Moderation und Unterhaltung
  • Theaterproduktion
  • Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik
  • Bühnen- und Kostümbildnerei, Requisite
  • Kuration und Museums-/ Ausstellungsaufbau


mindestens 18 Jahre alt sind;

ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO in Deutschland haben;

die durch ihre Tätigkeit gemäß Ziffer 2.2.1 das Haupteinkommen ihres Haushalts erwirtschaften; und

deren Bezüge den Regelsatze der Sozialhilfe im Sinne des 84 des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch („SGB XII“) zum jeweiligen Zeitpunkt nicht übersteigt.

Ja, wir versuchen es mit nachstehendem Beispiel.*

Hinsichtlich § 53 Satz 1 Nr. 2 AO ergeben sich nachfolgende Höchstgrenzen für Zuwendungen durch die FONDAMENT gGmbH:

Person

Grenze

Alleinstehende oder alleinerziehende Person

EUR 2.245

Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft ohne Kinder

EUR 3.232

Ehepaar mit einem 15-jährigen Kind

EUR 4.736

Ehepaar mit einem 15-jährigen und einem 8-jährigen Kind

EUR 5.980

Alleinerziehende Person mit einem 3-jährigen Kind

EUR 3.385

Wenn Du Empfänger:in von staatlicher Sozialförderung („Sozialhilfe“) bist, muss überprüft werden, ob die sozialrechtlichen Ansprüche trotz der gewährten Unterstützung von FONDAMENT uneingeschränkt für Dich bestehen bleiben.

Hinsichtlich § 84 SGB XII ergeben sich, z.B. im Land Berlin folgende Höchstgrenzen:

Person

Grenze

Alleinstehende oder alleinerziehende Person

EUR 449

Zusammenlebendes Ehepaar

EUR 808

* Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass unsere Gesellschaft nicht zur Steuer- oder Rechtsberatung befugt ist und nur ein:e Steuerberater:in Deine individuelle steuerrechtliche und sozialrechtliche Situation verbindlich klären kann.

Wir möchten vor allem denjenigen helfen, die wegen der Corona-Pandemie in besondere wirtschaftliche Not geraten sind. Wir erheben Deine Daten, um bedarfsorientierte Entscheidungen treffen zu können. Das ermöglicht uns, die Spendengelder so zu verteilen, dass sie dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden. 

Zudem sind wir rechtlich dazu verpflichtet die Zuwendungen sowohl unter steuer- als auch sozialrechtlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Es reicht demnach nicht, dass der/die Antragsteller:in, die unterstützt werden soll, die Bedürftigkeit erklärt und bestätigt, wir sind als gemeinnützige Organisation dazu rechtlich angehalten die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit nachzuweisen und zu dokumentieren. Wir bitten um Dein Verständnis.

Zwischen 1.347-1.500 Euro. Das hängt leider an einigen Faktoren – siehe hierzu auch die Frage zur Beispielrechnung.

Wir sind gemeinsam mit unserem Steuerberater zu der Auffassung gekommen, dass unsere Zuwendung sowohl steuerfrei, als auch nicht auf Leistungen des Jobcenters und der staatlichen Corona-Hilfen anzurechnen ist.

Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass unsere Gesellschaft nicht zur Steuer- oder Rechtsberatung befugt ist und nur ein:e Steuerberater:in Deine individuelle steuerrechtliche Situation verbindlich klären kann.

Deine Frage ist nicht beantwortet worden? Dann schreib uns gerne eine E-Mail

FAQ für Anfragende

FAQ für Spender

Als gemeinnützige GmbH ergibt sich für uns eine Zweckbindung von Spenden, wenn wir bereits beim Spendenaufruf einen bestimmten Verwendungszweck angeben. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Deiner Spende dann nämlich um eine sogenannte Auflagenschenkung gemäß § 525 BGB. Wir sind also gesetzlich dazu verpflichtet, Spenden entsprechend ihrem Sammlungszweck zu verwenden. Sollten wir uns daran nachweislich nicht halten, kannst Du Deine Spende zurückfordern.

Jeder Betrag hilft uns, so viel Geld wie möglich auszahlen zu können. 

Nein. Aber wenn Du als Zuwendungsgeber:in eines großen Betrags gerne auf unserer Website als Testimonial oder Schirmherr, bzw. Schirmfrau auftreten möchtest, dann schreib und doch gerne eine E-Mail.

Wenn Du via PayPal spendest, werden 1,5 % Deiner Spende zzgl. 0,35 € Transaktionsgebühr an den Zahlungsdienstleister abgeführt. Außerdem trägt die Gesellschaft Kosten für Kontoführung, Steuer- und Rechtsberatung sowie Aufwandsentschädigungen für administrative Hilfsarbeiten. Jeder Euro, der nach Abzug dieser Aufwendungen bei uns ankommt, wird vollständig an die Anfragenden ausgeschüttet. Vergabegremium, Beirat und Geschäftsführung sind ehrenamtlich tätig.

Gemäß § 10b EStG können 20 Prozent des Gesamtbetrags deiner Einkünfte oder 4 Promille der Summe Deiner gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die notwendige Bescheinigung über Deine Zuwendung stellen wir Dir so schnell wie möglich nach Eingang deiner Spende aus. Bitte beachte, dass Zuwendungsbestätigungen für Geldspenden erst ab einem Betrag von 300,00 Euro notwendig sind. Für Zuwendungen unter 300,00 Euro genügt gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2a) EStDV als Nachweis gegenüber dem Finanzamt die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (sogenannter vereinfachter Spendennachweis). Für Spendenbeträge unter 300,00 Euro können wir aus Kapazitätsgründen keine Spendenquittungen ausstellen. Wir danken für Dein Verständnis.

Deine Frage ist nicht beantwortet worden? Dann schreib uns gerne eine E-Mail